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Teichordnung: Mit betreten der Anlage wird die Teichordnung anerkannt. Das Betreten der Anlage und das Angeln selbst, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich und unaufgefordert vorzuzeigen. Nur der Käufer ist zum Angeln berechtigt. Eine Kescherpflicht und weidgerechter Umgang mit den Fischen ist Voraussetzung. Es besteht bis auf Karpfen (6,0 € pro Kg), ein unbegrenztes Fanglimit. Verboten: Anfüttern, Reißen und Keschern, am Ufer schwimmender Fische. Kunstköder (Blinker,Spinner,etc.), Mehrfachhaken, Bleikopfhaken oder ähnliches. Die Fische dürfen nicht am Teich ausgenommen werden. Das mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist streng verboten. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Dem Aufsichtspersonal ist uneingeschränkt folge zu leisten. (Vorzeigen der gefangenen Fischen und benutzten Köder). Bei Verstoß gegen die Teichordnung kann ein sofortiges Angelverbot ausgesprochen werden. Unsachgemäß gefangene Fische werden auf die anderen Angler verteilt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Es versteht sich von selbst auf Anglerkollegen entsprechend Rücksicht zu nehmen. |
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